Das kostet keinen Urlaub
Antwort von Dr. Edgar Weiler
Rechtsanwalt
Bad Schwalbach:
Einschlägig ist hier xa7 9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes vom 26.5.1994, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19.12.1998. Danach sind die Regelungen über die Lohnfortzahlung entsprechend anzuwenden für die Arbeitsverhinderung in Folge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt wird.
Ebenso bestimmt xa7 10 Bundesurlaubsgesetz,…
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