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Das kostet keinen Urlaub

Frage von Gunther Haubach
Facharzt für Allgemeinmedizin
Mühlhausen:

Wenn ein Arbeitnehmer eine Kur von der Krankenkasse bewilligt bekommt, ist dann der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet oder muß der Arbeitnehmer Urlaub nehmen (da ja keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt)?

Antwort von Dr. Edgar Weiler
Rechtsanwalt
Bad Schwalbach:

Einschlägig ist hier xa7 9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes vom 26.5.1994, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19.12.1998. Danach sind die Regelungen über die Lohnfortzahlung entsprechend anzuwenden für die Arbeitsverhinderung in Folge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt wird.

Ebenso bestimmt xa7 10 Bundesurlaubsgesetz,…

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