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Das reicht für den Approbationsentzug

Autor: det

Wer als Arzt jahrelang bei den Abrechnungen betrogen, ärztliche Unterlagen gefälscht und deswegen von einem Strafgericht verurteilt worden ist, verliert seine Approbation wegen Unwürdigkeit – auch, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Über eine entsprechende Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts 2009 (AZ: 8 LA 99/09) informieren die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Über einen Zeitraum von fünf Jahren fälschte der Arzt Abrechnungen und ärztliche Unterlagen. Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Arzt muss ferner der KV Niedersachsen 550 000 Euro erstatten. Weitere gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verdachts, die Unterschrift einer Patientin auf Abrechnungsunterlagen gefälscht zu haben, wurden wegen der Höhe der bereits ausgesprochenen Strafe vorläufig eingestellt. Nachdem dem Arzt die…

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