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Das zahlt die Kasse noch für Ihre Dritten

Autor: khb

Für Zahnprothesen, Kronen und Brücken gelten seit Anfang des Jahres neue Spielregeln: Statt eines bestimmten Prozentsatzes zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Festzuschuss, der sich nach dem jeweiligen Zahnproblem bemisst. Den Festzuschuss bekommen Sie immer, egal welche „Luxusleistungen“ Sie sonst noch wollen.

 

Nach wie vor können Sie beim Zahnersatz – also für Kronen, Brücken und Prothesen – damit rechnen, dass die Kasse mindestens die Hälfte der Kosten übernimmt. Allerdings nur für die „wirtschaftliche Regelversorgung“: einfacher und ausreichender Zahnersatz aus preisgünstigem Material. Das Bonusheft bleibt das wichtigste Sparbuch: Wer damit fünf mal die Kontrolluntersuchung in Folge nachweisen kann, bekommt 60 % Zuschuss, bei zehn Stempeln sind es 65 %.

Auch wer sich für teuren „andersartigen Zahnersatz“ entscheidet, bekommt nun immer den Festzuschuss. Bisher beteiligte sich die Kasse mit keinem Cent an den Kosten, wenn Sie statt einer Brücke ein teures Implantat wollten (Kostenpunkt: 1600 bis…

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