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Datenschützer gegen "Freibrief" der PKV

Autor: khb

Die Praxis der Privaten Krankenversicherung (PKV), Vertragsabschlüsse nur bei unbegrenzter Entbindung aller Ärzte von der Schweigepflicht durch den Kunden zu tätigen, steht auf dem Prüfstand. Staatliche Datenschützer halten Blankovollmachten der Assekuranz für rechtswidrig. Ärzte können mit einfachen Maßnahmen verhindern, zwischen die Fronten zu geraten.

Innerhalb von vier Wochen hat der neue Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, bereits zweimal gegen die Praxis der PKV in Sachen Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht öffentlich mobil gemacht.

Versicherte tappen bei Unterschrift im Dunkeln

"Das ist aus meiner Sicht absolut unzulässig", sagte Schaar kürzlich in einem Zeitungsinterview. Der Patient wisse nicht, "welche Daten wann und von welchem Arzt an die Versicherungen" weitergegeben würden. Der seit 1989 von der PKV in Form einer Mustererklärung verlangte "Freibrief" einer pauschalen und zeitlich unbefristeten Schweigepflichtentbindung sei "dringend reformbedürftig", so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Betroffen…

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