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Datenschutz: Ärzte bei Facebook könnten sich strafbar machen

Gesundheitspolitik Autor: Anouschka Wasner

Bei Erstellen eines Facebook-Profils müssen gerade Ärzte besonders auf den Datenschutz achten.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit warnt Ärzten davor, bei Erstellung eines Profils auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken der Übermittlung des elektronischen Adressbuches zuzustimmen! Dies berichtet der Online-Dienst heise.de.

Der Hintergrund: Mehrere Ärzte hätten sich gewundert, dass ihre Patienten Einladungen zu Facebook erhielten, in denen ihnen andere Patienten mit Name und Bild als „mögliche Bekannte, die schon auf Facebook sind“ präsentiert wurden.


Es handele sich hierbei auch dann um eine „unbefugte Datenübermittlung“ nach §43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, wenn die Übermittlung unbeabsichtigt geschieht. Lädt ein Arzt sein Adressbuch sogar vorsätzlich…

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