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Datenschutz im Praxisalltag: Anfragen von Patientendaten

Autor: Anouschka Wasner, Foto: thinkstock

In jeder Arztpraxis flattern täglich Anfragen von Angehörigen, anderen Ärzten und Versicherungen ein. An wen dürfen die Daten des Patienten unter welchen Umständen weitergegeben werden?

Auf der Fachtagung „Datenschutz für niedergelassene Ärzte und MVZ“ in Wiesbaden diskutierten Experten darüber, wann der Arzt eine ausdrückliche Entbindung von der Schweigepflicht seitens des Patienten braucht und wann von einer konkludenten Entbindung ausgegangen werden kann:


  • Konsil, Nachbehandlung und Weiterbehandlung durch Facharzt: Grundsätzlich gilt auch hier die Schweigepflicht. Mit der Zielsetzung einer effizienten und schnellstmöglichen Weiterbehandlung des Patienten wird jedoch von einer konkludenten Einwilligung des Patienten zur Datenübermittlung ausgegangen. Das heißt: Bei Überweisung zum Facharzt ist keine Einwilligung nötig, bei Arztwechsel hingegen schon. Bestehen Zweifel…

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