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Dauer-Soli ist unzulässig?

Autor: REI

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat verfassungsrechtliche Zweifel an der dauerhaften Erhebung des Solidaritätszuschlags zur Einkommensteuer.

Diese werden vom Niedersächsischen Finanzgericht geteilt (Az. 7 K 143/08). Darum soll jetzt das Bundesverfassungsgericht klären, ob der Dauer-Soli gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Auch beim Bundesfinanzhof ist ein Verfahren anhängig (Az. II R 50/09). Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag fließen allein dem Bund zu. Idee des BdSt: Den Soli flugs streichen und dafür direkte Finanzhilfen kürzen.

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