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Dauernotdienst zumutbar?

Frage von Otfried H. Müller,
Facharzt f. Allgemeinmedizin,
Rinteln:

In meiner Region ist der Notfalldienst so organisiert, dass man das gesamte Wochenende einschließlich der Nächte Dienst hat. Ich halte das für bedenklich: Insbesondere wenn auch noch in der vorherigen Nacht Notfälle bei eigenen Patienten vorkommen, führt das zu Dienstzeiten, bei denen ein Arzt nicht mehr ausreichend einsatzfähig ist. Was kann ich gegen die für Ärzte wie Patienten nachteilige Dienstaufteilung unternehmen?

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:

Gem. Rechtsprechung hat der Arzt Anspruch darauf, nicht mehr als andere Ärzte in gleicher Lage zum Notfalldienst herangezogen zu werden (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12. 12. 72 AZ I C 30/69). Die Heranziehung muss im Einzelfall zumutbar sein und darf den Arzt nicht unverhältnismäßig treffen (OVG Lüneburg vom 23. 10. 75 AZ VIII OVG A 97/75). Diese Grundsätze sind von dem zur Organisation des Notfalldienstes Berufenen (Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigungen) zu beachten.

Dies gilt auch für die Einteilung der Dienste im Einzelnen. Auch Mehrheitsentscheidungen der Entscheidungsgremien der vorgenannten Körperschaften…

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