Dauerstreit beendet?
Auf 15 Seiten wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen für einzelne Hilfsmittel der Träger der stationären Pflegeeinrichtung zuständig ist bzw. in welchen Fällen die "Leistungspflicht der GKV in Betracht kommen kann" und eine ärztliche Verordnung möglich ist. Der „Abgrenzungskatalog“ ist allerdings nur eine "Empfehlung", unterschiedliche Einschätzungen über die Kostenübernahme werden demnach weiter unvermeidlich sein. Dennoch dürfte der Katalog auch für die Verordnungsentscheidung des Arztes mehr Sicherheit bringen (ein Hilfsmittel-Budget gibt es bekanntlich nicht).
Ausgehandelt wurde das Konzept zwischen Bundesgesundheitsministerium, Ländern und Leistungserbringern. Generell soll…
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