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Demenztest: GOÄ Nr. 857 mehrfach an einem Tag ansetzen

Autor: Dr. Gerhard Bawidamann, Foto: thinkstock

Wie oft darf in der GOÄ die Ziffer für die Abrechnung der Demenztests angesetzt werden?

Ein Internist fragt:

Ich gehe davon aus, dass ich Demenztests (MMSE, Uhrentest nach Shulman, Geldzähltest etc.) mit der GOÄ-Ziffer 857 abrechnen darf. Darf ich diese Ziffer auch nach Durchführung von drei verschiedenen Demenztests an einem Tag dreimal ansetzen – analog zum EBM?

Dr. Gerhard Bawidamann, Arzt für Allgemeinmedizin, Nittendorf:

Die Legende der GOÄ-Ziffer 857 spricht ausdrücklich von „Testverfahren“ in der Mehrzahl und enthält nicht den Zusatz „je Test“. Dadurch kommt zum Ausdruck, dass die Ziffer nur einmal anzusetzen ist, wenn ein Test zur Diagnostik oder zum Ausschluss der Demenz durchgeführt wird.

In Rechnung gestellt wird somit die Ziffer 857 mit dem 1,8-fachen…

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