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Die Geschäftsidee muss stimmen – sonst Finger weg!

Autor: Anke Thomas

Bevor Ärzte sich für eine Kooperation, ein MVZ oder Sonstiges entscheiden, sollte zunächst – sind sich die Experten des MT-Roundtables einig – ein betriebswirtschaftliches Konzept entworfen werden, das die Frage beantwortet: Welches wirtschaftliche Interesse will ich mit der Umgestaltung verfolgen? Erst dann kann das optimal passende „rechtliche Deckelchen“ obendrauf gesetzt werden.

Das Interesse der Ärzte an den neuen Möglichkeiten, die das VÄndG bietet, ist groß, wissen die Experten der MT-Hotline zum neuen Arztrecht. Vielfach fehlt aber eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung oder Strategie, die mit der Umstrukturierung (die schließlich auch Geld kostet) verfolgt werden soll. So könnte es beispielsweise ein Ziel sein, die Kosten zu senken, wie Prof. Ehlers ausführt, um das Nettoergebnis zu verbessern. Den Bruttoumsatz zu erhöhen, das führt hingegen häufig nicht automatisch auch zu einem höheren Gewinn. Bei Hausärzten, so Rechtsanwältin Pranschke-Schade, kann z.B. ein Zusammenschluss sinnvoll sein, wenn 5 bis 6 Praxen ein bestimmtes räumliches Gebiet abdecken wollen.…

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