Anzeige

Die Haftung für Injektions-Schäden einschränken?

Autor: RA Maximilian Guido Broglie, Foto: thinkstick

Ein Patient wünscht sich schnelle Hilfe wegen Rückenschmerzen und fordert eine i.m. Injektion statt oraler Therapie. Diese ist aber nicht mehr leitliniengerecht.

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Es wurde über einen Kollegen berichtet, der einem Patienten mit akuter Lumbago auf seinen Wunsch hin eine i.m. Injektion gegen die Schmerzen verabreicht. Es entwickelt sich ein Spritzenabszess, für den der Arzt juristisch später zur Verantwortung gezogen wird, weil die Therapie nicht leitliniengerecht gewesen sei. Dabei hat sich diese Behandlung seit Jahren in der Praxis bewährt.

Kann sich der Arzt schützen, indem er den Patienten eine Erklärung unterschreiben lässt, dass dieser auf der i.m. Spritze besteht und für eventuelle Folgen gerade steht?

Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:

Der Arzt…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.