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Die Kanzlerin und die Tücken der Krankmeldung

Autor: Dr. Robert Oberpeilsteiner

Innerhalb von drei Tagen muss im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheingung beim Arbeitgeber vorliegen. Zeit für Reformen?

Unterstellen wir einfach mal, Angela Merkel ist die G7-Gipfelsause auf den Magen geschlagen. Was durchaus verständlich wäre. Als gute Gastgeberin musst du ja bei jedem Krautsalat deine Frau stehen. Und beim Weißwurstessen mit Seehofer konnte sie auch nicht klein beigeben. Der nutzt doch bekanntlich jedes Schwächezeichen der Kanzlerin, um für seine CSU wieder was rauszuholen. Unterstellen wir daher einfach, dass die Kanzlerin nach ihrer Rückkehr ins heimelige Berlin zu ihrem Hausarzt ging, auf die bayerische Küche schimpfte und sich mit Magengrummeln krankschreiben ließ.


Und jetzt die Quizfrage: Bei wem muss sie ihre Krankmeldung einreichen? A) Beim Bundespräsidenten? B) Bei Andrea Nahles,…

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