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Die Krankenfahrt bezahlbar machen
Neue gesetzliche Richtlinien lassen in weit weniger Fällen als früher eine Übernahme von Transportkosten durch Krankenversicherer bzw. die Krankenkassen zu. Fahrdienste, Verlegungsfahrten, Behindertenfahrten und auch Rückholungen aus dem Ausland müssen nun verstärkt von den Patienten selbst gezahlt werden.
Fatal können die Auswirkungen einer Krankheit oder eines Unfalls im Urlaub werden, wenn es keine eigene Reiserückholversicherung gibt:
- Der Versicherungsschutz der Krankenversicherungen im Ausland ist begrenzt.
- Oft sehen die Bestimmungen keinen Rücktransport vor, wenn die Krankheit oder der Unfall vor Ort ausreichend betreut werden kann.
- Schnelle Rückkehr z.B. aus beruflichen Zwängen oder…
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