Die KV – ein „Förderverein“ wider Willen
Die KVen sehen sich einem Maßnahmen-Allerlei des Gesetzgebers ausgesetzt, z.B. in der Bedarfsplanung oder in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung.
Der Staat zahle Fördermittel an die Krankenhäuser, um sie am Markt stark zu machen, kritisierte Dr. Schmelz, während die KVen aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung Strukturmaßnahmen finanzieren müssten, obwohl das Geld für die Versorgung der Bevölkerung vorgesehen sei. Doch Strukturmaßnahmen, so der KV-Vize, seien Sache des Staates.
Dr. Schmelz nannte Beispiele, bei denen die KVen Gelder aus dem Honorartopf umleiten müssen. Die KV soll laut § 105 finanzielle Fördermaßnahmen zugunsten einer Niederlassung und einer…
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