Die KV muss sich vor angestellten MVZ-Ärzten nicht fürchten
Jeder fünfte Arzt – derzeit knapp 30 000 – ist inzwischen nicht mehr niedergelassen, sondern als Angestellter vertragsärztlich tätig. Diese Entwicklung lässt sich durch Wünschen nicht zurückdrehen. Denn ursächlich sind vor allem soziokulturelle Umbrüche innerhalb der Ärzteschaft selbst. Der Gesetzgeber hat mit der Ermöglichung von MVZ und flexiblen Anstellungsmodellen hierauf lediglich reagiert.
Bestes Indiz dafür ist, dass immerhin etwa jeder zweite angestellte Arzt, rund 14 000, in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder Einzelpraxis Arbeitnehmer eines niedergelassenen Kollegen ist. Trotzdem stehen vor allem die MVZ im Fokus, wenn es darum geht, dass angestellte Ärzte als Teil der KV…
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