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Die muß er bezahlen

Frage von Dr. Horst Todt
Arzt für Allgemeinmedizin
Leck:

Unsere Gemeinde hat den Mitarbeitern eine Bescheinigung über die Zeitangabe beim Arztbesuch abverlangt, mit folgendem Satz, den wir unterschreiben müssen: "Diese Behandlung war zwingend während der Arbeitszeit geboten." Aus Protest, um weitere Bescheinigungen solcher Art vermeiden zu helfen, habe ich eine Gebühr von 15 DM erhoben. Meiner Meinung nach ist der obige Satz mit einem kleinen Gutachten gleichzusetzen. Die Gemeinde hat jedoch in einer Sitzung beschlossen, keine Zahlung zu leisten. Wie soll ich mich in dieser Angelegenheit verhalten?

Antwort von Maximilian Guido Broglie
Fachanwalt für Sozialrecht
Wiesbaden:

Der Arzt kann von seinem Patienten eine Privatvergütung für die von ihm ausgestellte Bescheinigung verlangen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Patient als Beamter Privatpatient ist oder ob er als Angestellter gesetzlich versichert ist.

Als Kassenpatient hat er einen Anspruch darauf, daß etwaige Kosten von der Krankenkasse getragen werden. Nach xa7 2 Abs. 1 Nr. 9 BMV-Ä (Bundesmantelvertrag Ärzte) umfaßt die vertragsärztliche Versorgung auch die Ausstellung von Bescheinigungen und die Erstellung von Berichten, die die Versicherten für den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes benötigen. Die vom Arzt…

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