Die Praxisbewertungs-Empfehlungen der Bundesärztekammer
Die BÄK macht Vorgaben zur Ermittlung des ideellen Wertes und des Sachwertes. Während der Sachwert nach dem Substanzwertverfahren ermittelt wird, also dem Verkehrswert oder Zeitwert der Praxiseinrichtung etc. zum Bewertungsstichtag, errechnet sich nach der bisherigen Methode der ideelle Wert aus den Praxisumsätzen der Vergangenheit (Mittel der letzten drei Jahre) unter Abzug eines kalkulatorischen Arztlohns. Der gedrittelte Betrag daraus sollte den ideellen Wert der Praxis ausmachen. Der kalkulatorische Arztlohn wurde bisher so beziffert: Bruttojahresgehalt 2006 eines Oberarztes nach BAT I b, verheiratet, 2 Kinder, Endstufe mit Urlaubsgeld, davon 100 % = ca. 63 000 €.
Kritisiert wurde die…
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