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Die Story aus der Praxis: Anspruch und Verantwortung

Gesundheitspolitik Autor: RA Uwe Hohmann

Rechtsanwalt Uwe Hohmann erzählt eine traurige Geschichte von künstlichen Befruchtungen, Mehrlingsschwangerschaft, intrauterin getöteten Feten und einem schwer behinderten Baby – und ein Beispiel für die Anspruchshaltung im Gesundheitswesen, wie der Anwalt meint.

 

Eine Patientin bzw. deren Versicherer machten gegenüber einer Klinik wegen einer vermeintlich fehlerhaften Aufklärung und Behandlung bei einer Geburt einen Schaden von 340 000 Euro sowie die Bezahlung aller zukünftigen Aufwendungen für ein schwerbehindertes Kind geltend

Ein Beispiel für Anspruchshaltung?

Die Patientin, von Beruf OP-Schwester, also medizinisch vorgebildet, ließ im Januar 1991 eine künstliche Befruchtung durchführen, die zunächst zu einer Zwillingsschwangerschaft, aber in der 24. Schwangerschaftswoche zu einer Fehlgeburt führte. Noch im gleichen Jahr ließ die Patientin eine zweite künstliche Befruchtung durchführen, welches den unbedingten Kinderwunsch unterstreicht. Es…

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