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Direkt nach EBM abrechnen?

Frage von Dr. D. F., Hautärztin, Allergologie:
Wie kann ich die Versendung eines Erstrezeptes berechnen, wenn nach mehrwöchiger Stuhlbebrütung auf Grund des Ergebnisses eine Therapie notwendig wird und der Patient nicht wieder einbestellt wird. Kann ich den Versand von Allergiepässen und schriftlichen Hinweisen zur Erkrankung abrechnen? Was tun, wenn die Quartalsgrenze überschritten wurde und keine Chipkarte vorliegt - Ersatzverfahren? Hintergrund meiner Fragen ist, dass die Patienten sehr lange Anfahrtswege haben.

Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:

Die Erstellung eines Rezeptes oder dessen Versand sind nicht berechnungsfähig. EBM-Ziffer 3 steht für ein Wiederholungsrezept (was hier nicht der Fall ist) oder für die Befundweitergabe durch die Helferin. Dies könnte allenfalls bei einer kurzen Mitteilung, z.B. des Quickwertes, an einen Patienten der Fall sein, der über sein Krankheitsbild informiert ist.

Hier, wo eine neue Therapie (offensichtlich eine antimykotische Medikation) angesetzt wird, hat ja sicherlich ein telefonischer Arzt/Patientenkontakt (Frage nach Unverträglichkeiten, Begleiterkrankungen, Hinweis auf Nebenwirkungen) stattgefunden (die Kollegin…

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