Direkt nach EBM abrechnen?
Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:
Die Erstellung eines Rezeptes oder dessen Versand sind nicht berechnungsfähig. EBM-Ziffer 3 steht für ein Wiederholungsrezept (was hier nicht der Fall ist) oder für die Befundweitergabe durch die Helferin. Dies könnte allenfalls bei einer kurzen Mitteilung, z.B. des Quickwertes, an einen Patienten der Fall sein, der über sein Krankheitsbild informiert ist.
Hier, wo eine neue Therapie (offensichtlich eine antimykotische Medikation) angesetzt wird, hat ja sicherlich ein telefonischer Arzt/Patientenkontakt (Frage nach Unverträglichkeiten, Begleiterkrankungen, Hinweis auf Nebenwirkungen) stattgefunden (die Kollegin…
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