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Drei Ärzte - alle als Angestellte in der Praxis?

Autor: RA Dr. Karin Hahne, Foto: thinkstock

Kann ein Job-Sharing-Partner auch als Angestellter arbeiten? Welche Praxisform könnte als "Dachorganisation" fungieren?

Ein Arzt fragt:

Ich arbeite mit einem Kollegen in einer Gemeinschaftspraxis und einem Job-Sharing-Partner. Die KV hat uns einen weiteren Kassenarztsitz angeboten, da die Praxis bereits an die Leistungsgrenze gestoßen ist. Am liebsten wäre es uns, wenn wir eine Art Dachorganisation gründen und alle drei als Angestellte arbeiten könnten. Ist so etwas überhaupt möglich? Kann der Job-Sharing-Partner auch als Angestellter arbeiten?

Dr. Karin Hahne, Rechtsanwältin, Fachanwältin Medizinrecht, Frankfurt am Main:

Ein Job-Sharing-Verhältnis kann als Gemeinschaftspraxis (BAG) oder als Angestelltenverhältnis ausgestaltet werden. Bei Anstellung ist dann ein Arbeitsvertrag anzufertigen und ein…

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