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Dreimal beim Ladendiebstahl erwischt – einer Ärztin unwürdig

Autor: dd

Heimlich und ohne Bezahlung ließ eine Klinikärztin in Einkaufsmärkten Ware in ihrer Tasche verschwinden. Nachdem sie zum dritten Mal dabei erwischt wurde, verbot ihr der Freistaat Bayern die Berufsausübung. Dagegen klagte sie vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth – erfolglos.

Die aus dem Ausland stammende Medizinerin, die in einer Klinik in Bayreuth und davor in Kulmbach tätig war, wurde zuletzt im Juni 2009 zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten wegen Ladendiebstahls verurteilt. Bereits 2006 und 2008 hatte sie Geldstrafen wegen gleichartiger Taten kassiert, durfte aber dennoch weiter Patienten betreuen.

Erst nach dem dritten Fehltritt handelte die Regierung von Oberfranken und verlängerte ihr Ende 2009 die Genehmigung zur Ausübung des Arztberufs nicht mehr. Voraussetzung für die vom Freistaat alle vier Jahre aufzufrischende Genehmigung für ausländische Ärzte ist nämlich nicht nur die berufliche, sondern auch die charakterliche Eignung als Mediziner, wie…

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