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Dringenden Besuch auf anderer Heim-Station abrechnen

Autor: Ute Klinger

Welche Ziffer muss in Ansatz gebracht werden, wenn aus einer Zweigpraxis im Altenheim heraus ein dringender Hausbesuch im Heim ansteht?

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Ich habe in einem Altenheim eine Zweigpraxis eröffnet. Hier halte ich an bestimmten Tagen Sprechstunden von 8 bis 12 Uhr ab. In dieser Zeit wurde ich zu einem dringenden Hausbesuch innerhalb des Altenheimes auf eine andere Station gerufen. Welche Ziffer ist in Ansatz zu bringen – die Nr. 01412 oder die Nr. 01415?

Ute Klinger, Fachdozentin ärztliches Abrechnungswesen:

Wenn der Arzt unverzüglich zum Besuch aufbricht bzw. seine Sprechstunde unterbricht, wäre die Nr. 01412 abzurechnen – unabhängig davon, ob die Praxis direkt im Altenheim oder in der Nähe des Altenheims angesiedelt ist.

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