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Durcheinander wegen Patientenverfügung: 75-Jährige wurde wohl zu Recht reanimiert

Autor: Dr. Elisabeth Nolde

Im Falle einer nicht gewollten Reanimation empfiehlt es sich, Kopien des letzten Willens bei sich zu führen. Im Falle einer nicht gewollten Reanimation empfiehlt es sich, Kopien des letzten Willens bei sich zu führen. © fotolia/WavebreakMediaMicro

Für den Fall der Fälle schien alles gut vorbereitet: Eine Patientenverfügung und weitere Vollmachten sollten sicherstellen, dass bei der 75-Jährigen lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben. Doch in der Notfallsituation wurden die Schriften weder beachtet noch hätten sie irgendeine Konsequenz gehabt.

Fallgeschichte: Die 75 Jahre alte Frau, langjährige Raucherin, wurde wegen einer akuten Exazerbation einer COPD in ein kommunales Krankenhaus (A) eingewiesen. Sie hatte eine Patientenfügung und ihr Sohn zudem Vollmachten; diese Papiere wurden dem Klinikpersonal übergeben. Am darauf folgenden Tag musste die Frau aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung in die Fachabteilung eines anderen Krankenhauses (B) verlegt werden.

In der Notaufnahme war für Papierkam keine Zeit

Weitere acht Tage später war geplant, die 75-Jährige in einem heimat­nahen Seniorenheim aufzunehmen. Doch der Allgemeinzustand verschlechterte sich derart, dass die Heimleitung des neuen Domizils und die begleitenden Sanitäter…

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