EBM kommt zum 1. April, Budgets entschärft
Zunächst sollen die bisherigen Honorarverteilungsverträge (HVV) bis zum 1. April weitergelten, so die Empfehlung der Spitzenfunktionäre auf Bundesebene an die Regionen. Ab 1.4.2005 sollen die Regional-KVen dann HVV mit den Kassen schließen, die zum neuen EBM passen und zur Mengensteuerung geeignet sind. Hat eine KV zum 1. April 2005 keinen geeigneten HVM, so sind RLV zu bilden - aber nicht wie nach dem alten, umstrittenen Beschluss. Vielmehr nimmt man die Abrechung des Jahres 2003, bestimmt die Menge der Leistungen, die unter das RLV fällt, teilt sie durch die Fallzahl des Jahres 2003 und reduziert das Ergebnis um 20 %, um den Punktwert zu stabilisieren. Diese Regelung gilt längstens bis zum…
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