EBM-Nrn. 10 oder 11 neben Nr. 19 abrechnen?
Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:
Die Leistungsbeschreibung der Nr. 19 EBM lautet: "Erhebung der Fremdanamnese, ggf. bei mehreren Personen, über einen psychisch, hirnorganisch oder krankheitsbedingt erheblich kommunikationsgestörten Kranken (z.B. Taubheit, Sprachverlust) und/oder Unterweisung und Führung der entsprechenden Bezugsperson(en), einmal im Behandlungsfall." Ein Ausschluss der Berechnung der Nr. 19 EBM neben den Nrn. 10, 11 oder 17 EBM ist nicht definiert.
Die Beanstandung der KV Brandenburg hebt allerdings auch nicht auf einen solchen Ausschluss ab, sondern auf die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung der Nr. 10 EBM. Dort wird ein…
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