Anzeige

EBM-Nummern, die mehr Beachtung verdienen

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

Was Sie bei der EBM-Abrechnung beachten sollten: Experte Dr. Gerd W. Zimmermann gab auf der diesjährigen Practica Tipps zur Abrechnung.

Bekanntlich sind viele Leistungen in der Versichertenpauschale versenkt worden. Dennoch gibt es einzelne Ziffern, die gerne vergessen werden. Besonderheiten gibt es z.B. bei Berufsausübungsgemeinschaften zu beachten.


Dazu folgendes Beispiel:

Holt ein Patient am Tag 1 bei Arzt A ein Wiederholungsrezept ab, wird die Nr. 01430 angesetzt. Am Tag 2 kommt der Patient zur Untersuchung zu Arzt B, die Versichertenpauschale Nr. 03112 wird ausgelöst. Am Tag 3 ruft der Patient an und hat eine Frage an den Arzt B. Diese telefonische Beratung wird mit Nr. 01435 angesetzt.

Anders läge der Fall, wenn der Patient an Tag 1 und Tag 2 zu Arzt A ginge. Dann würde die Nr. 01430 gestrichen, da der…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.