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EBM oder doch privat?

Frage von Dr. Wolfgang Knüll,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Köln:

Die KV Nordrhein hält die Eigenbluttherapie für eine Kassenleistung, da Blutentnahme und Injektion in der Ordinationsgebühr enthalten seien. Nun weiß ich definitiv, dass diese Leistung von vielen Kollegen als IGeL angeboten wird.

Antwort von Stefanie Pranschke-Schade,
Rechtsanwältin,
Wiesbaden:

Die Ausführungen der KV-Nordrhein sind zutreffend. Bei der Behandlung mit Eigenblut verhält es sich grundsätzlich so, dass sich seit dem 1.1.1996 die bis dahin einzeln abrechenbaren EBM-Ziffern 250 und 252 EBM im Verzeichnis nicht gesondert abrechnungsfähiger Leistungen befinden und somit mit der Vergütung für die Ordinations- bzw. Konsultationsgebühr abgegolten sind. Der Auffassung der KV Nordrhein ist danach nicht zu widersprechen.

Für Privatpatienten kann die Eigenblutspritzung - einschließlich Blutentnahme - nach Ziffer 284 GOÄ (90 Punkte) abgerechnet werden. Entscheidend für die Frage, ob eine Eigenbluttherapie zu…

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