EBM-Poker bleibt spannend
Im geplanten neuen EBM 2000 plus soll die computergestützte Auswertung des Langzeit-EKGs den Hausärzten wieder erlaubt werden, nachdem sie die Abrechnungsberechtigung aber zunächst ab 1.1.2003 gemäß der derzeit gültigen EBM-Bestimmungen verlieren.
Zur Erinnerung: Die Aufzeichnung des Langzeit-EKGs nach Nr. 606 bleibt Hausärzten auch im nächsten Jahr erhalten. Die Auswertung muss aber selbst derjenige, der Kenntnis wie Technik dazu besitzt, dann bei einem Kollegen der fachärztlichen Versorgungsebene durchführen lassen. Kommt dann der neue EBM in der angekündigten Form (evtl. zum 1.1. 2004), darf er´s wieder selbst machen. Ein leider typischer Irrwitz der Kassenarztwelt.
Bei der…
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