EBM-Ziffer 03330 zweimal ansetzen?
Dr. Gerhard Zimmermann,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:
Die KV folgt in ihrer Argumentation offensichtlich den Ausführungen im Kommentar nach Wezel/Liebold: „Die Nr. 03330 kann nur einmal je Sitzung berechnet werden, auch wenn mehrere Messungen z.B. vor und nach der Applikation bronchospasmolytisch oder bronchokonstriktorisch wirksamer Substanzen erfolgen.“ In gleicher Weise äußern sich die Autoren des Kölner Kommentars. Kommentare zur Gebührenordnung geben jedoch nur die persönliche Auffassung der Autoren wieder, die Feststellung hat also keine Rechtsverbindlichkeit.
Da es bisher auch keine Rechtsprechung zum Thema gibt, ist die Frage der Berechnungsfähigkeit offen. Bei der Lösung…
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