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EHEC - Arzneimittel mit Bockshornkleesamen zurückgerufen

Autor: BfArM, Foto: Universitätsklinikum Münster

Bockshornkleesamen als Arzneimittel: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veranlasst Rückruf wegen möglicher EHEC-Kontamination. Betroffen sind Chargen, die von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Landesbehörden aufgefordert, Wirkstoffe und Arzneimittel, die Bockshornkleesamen enthalten, der im Zeitraum von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurde, vom Markt zu nehmen. Grund für diese Risikoabwehrmaßnahme nach § 69 Arzneimittelgesetz ist der aktuelle Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission (Aktenzeichen K(2011) 5000).


Dieser verpflichtet alle Mitgliedsstaaten dazu, bestimmte Chargen mit Bockshornkleesamen vom EU-Markt zu nehmen, die im entsprechenden Zeitraum aus Ägypten eingeführt wurden. Der Import sämtlicher Bockshornkleesamen aus Ägypten ist zunächst verboten. Bockshornkleesamen wird u.a. als…

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