Eigene Gefährdung gut abwägen
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Sowohl die Auskunft der Polizei als auch der KV war zutreffend. Ein Arzt, der im Notfall keine Hilfe leistet, setzt sich der Gefahr einer Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung aus. Stirbt der Patient deswegen, kann es auch zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung kommen. Die unterlassene Hilfeleistung ist in %sect; 323 c StGB geregelt. Dort heißt es: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit…
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