Anzeige

Eigene Gefährdung gut abwägen

Frage von Dr. Ines Brautzsch,
Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten,
Bad Berka:

Im Notdienst fuhr ich nachts bei schlimmstem Glatteis zum Hausbesuch. Glücklicherweise passierte nichts. Auf spätere Anfrage bei der KV Thüringen, ob ich mich auch künftig selbst in Gefahr bringen müsse, wurde mir gesagt, ich könnte auf eigene Kosten ein Taxi rufen. Die örtliche Polizei sagte mir, dass sich ein potenzieller Helfer auf keinen Fall auch noch selbst in Gefahr bringen dürfe. Was ist richtig?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Sowohl die Auskunft der Polizei als auch der KV war zutreffend. Ein Arzt, der im Notfall keine Hilfe leistet, setzt sich der Gefahr einer Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung aus. Stirbt der Patient deswegen, kann es auch zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung kommen. Die unterlassene Hilfeleistung ist in %sect; 323 c StGB geregelt. Dort heißt es: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.