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Eigene Pensionskasse für Helferinnen

Autor: reh

Die von den Tarifvertragsparteien geschaffene Pensionskasse für Helferinnen steht auch Nichttarifpartnern offen. Eine Alternative zur Direktversicherung, auf deren Abschluss alle Arbeitnehmer als Mindestlösung einen Anspruch haben, oder zu einer sonstigen betrieblichen Altersvorsorge, die es in Arztpraxen aber meist nicht gibt.

Helferinnen, die unter den Tarifvertrag fallen, haben Anspruch gegen ihren Arbeitgeber, ihre Altersvorsorge in der Pensionskasse für Helferinnen, der GesundheitsRente, anzusparen. Das geht aus dem Tarifvertrag für Arzthelferinnen zur betrieblichen Altersvorsorge, der 2002 vom Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen (BdA), von der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ausgehandelt wurde.

Steuer- und abgabenfrei

Dabei bleibt der Anteil, der per Gehaltsumwandlung in die Altersvorsorge fließt, gleich dem, der auch in eine Direktversicherung investiert werden darf, nämlich vier…

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