Eigene Zulassung fehlt, trotzdem erlaubt?
Dr. T. aus B.:
Ich habe im Juli 2005 meine Praxis als Kinder- und Jugendarzt aufgrund überhöhter Regressforderungen der KV aufgeben müssen. Meine Frau (Praktische Ärztin) möchte mich jedoch als Assistenten einstellen. Ist dies möglich? Oder könnte meine Frau in einem nahen KV-Bezirk eine „Zweigstelle“ eröffnen, in der ich gesonderte Leistungen erbringe?
Hans-Joachim Schade, Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Fachgebiete sind Ihre Überlegungen nicht durchführbar. Zwar kann Ihre Frau eine Zweigstelle eröffnen. Dies gestattet ihr aber nicht, mit einem Kinderarzt zu Lasten ihres Budgets Leistungen als Angestellte abzurechnen. Die Angestelltenlösungen des…
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