Ein billiger Jakob in der Rettungsmedizin?
Mit dem soeben verabschiedeten Gesetz wird der Beruf des Notfallsanitäters neu geordnet. Die Qualifikation soll verbessert werden, indem neue Ausbildungsziele definiert werden. Die Ausbildung wird von zwei auf drei Jahre verlängert und für die gesamte Dauer vergütet.
In den Ausbildungszielen wird beschrieben, über welche Kompetenzen die neuen Notfallsanitäter verfügen sollen. Genau daran stoßen sich Vertreter der Ärzteschaft. Denn im Gesetz ist von „invasiven Maßnahmen“ und dem eigenständigen „Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen“ die Rede. Darin sieht Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, die Gefahr, dass der „billige Jakob“ Einzug in die Rettungsmedizin…
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