Anzeige

Ein guter Arbeitsvertrag spart Auseinandersetzungen

Autor: Detmar Ahlgrimm, Foto: thinkstock

Je klarer ein Arbeitsvertrag, desto weniger Konflikte. Und ein Arbeitsvertrag mit Tarifbindung ist stressfreier - auch für den Arbeitgeber.

Es soll ja tatsächlich Arztpraxen geben, in denen arbeiten die Helferinnen ohne schriftlichen Vertrag. Da kann man nur „Hut ab!“ sagen angesichts dieses Vertrauens, das Chef und Mitarbeiterinnen sich hier offenbar entgegenbringen. 

Gesetzlich besteht zwar keine Schriftformerfordernis für den Arbeitsvertrag, aber eine schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zu dieser Nachweispflicht heißt es in § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG): (1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.