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Ein Minenfeld für die Behandler

Autor: Cornelia Kolbeck; Foto: Fotolia/Cherries

Mit dem Antikorruptionsgesetz wurden am 4. Juni 2016 Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als neue Straftatbestände eingeführt. Manche Praxen verstoßen jedoch schon länger gegen geltende Normen und Gesetze, so ein Jurist.

Wie der Stuttgarter Rechtsanwalt Oliver Ebert in einem gesundheitspolitischen Symposium beim Diabetes Kongress erläuterte, sind sowohl niedergelassene Ärzte vom Gesetz betroffen als auch Vertreter nicht akademischer Gesundheitsberufe mit einer gesetzlich geregelten Ausbildung, wie Ergotherapeuten und Krankenpfleger. Betroffen sind auch staatlich anerkannte Diabetesberater (derzeit nur in Rheinland-Pfalz) sowie Diabetesberater(Innen) DDG, sofern ihr Grundberuf einer der genannten ist.

Problematisch sind die sog. Unrechtsvereinbarungen

Ebert, der nach eigenen Angaben „seit 20 Jahren in der Diabetesszene unterwegs“ ist, geht davon aus, dass 95 % der diabetologisch tätigen Praxen manche…

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