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Eindeutige Regeln für die ADHS-Therapie

Autor: Birgit Maronde

Die Qualität in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS soll besser werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat daher die diagnostischen Anforderungen und die Regeln für die Methylphenidat-Therapie verschärft.

Was der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. September 2010 beschlossen hat, scheint eigentlich selbstverständlich: Die ADHS-Diagnose darf sich nicht allein darauf stützen, dass ein Kind ein oder mehrere ADHS-typische Symptome aufweist. Nötig sind eine vollständige Anamnese und Untersuchung und klare Diagnosekriterien – z.B. nach DSM-IV.

Kinder- und Jugendärzte sind die Experten für ADHS

Die medikamentöse Therapie mit Stimulanzien wie Methylphenidat darf, so der G-BA, künftig nur noch von „Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen“ eingeleitet werden.

Dazu gehören:

•Kinder- und Jugendärzte

•Kinder- und Jugendpsychiater bzw. -psychotherapeuten

•Neurologen,…

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