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Eine ganz üble Masche!

Frage von Dr. Reinhard Möller,
Arzt für Allgemeinmedizin,
in M.:

Ich beobachte zunehmend, dass Krankenhäuser nach stationärer Behandlung Patienten mit banaler Indikation ambulant einbestellen und dafür eine Überweisung verlangen. Meines Wissens sind die Bedingungen zu prä- und poststationärer Behandlung und deren Honorierung so geregelt, dass kein namentlicher Überweisungsauftrag dazu erforderlich ist. Ich habe Informationen, dass Krankenhäuser für prä- und poststationäre Behandlung pro Konsultation ca. 200 DM beziehen. Werden durch die zusätzliche namentliche Überweisung weitere Honorare fällig?

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:

Was die beschriebene Vorgehensweise von Kliniken betrifft, so handelt es sich hier um eine der übelsten Maßnahmen, die es im Gesundheitswesen gibt. Die Vorgehensweise nimmt eindeutig zu, seit das System der Krankenhausvergütung vom sog. tagesgleichen Pflegesatz (Prinzip: je länger der Patient "liegt", umso mehr Geld erhält das Krankenhaus) auf das Prinzip der Fallpauschalen und Sonderentgelte umgestellt wurde (Prinzip: je schneller der Patient entlassen wird, umso höher der Gewinn aus der Fallpauschale).

Die Krankenhäuser haben dabei oft genug keine Skrupel, zwecks Gewinnmaximierung nach diesem Grundprinzip der schnellen…

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