Einrichtung eines Härtefallfonds bei Behandlungsfehlern gefordert
Ungeteilte Zustimmung gibt es zwar für das Koalitions-Bestreben, die bislang in verschiedenen Gesetzesmaterien und im Richterrecht verstreuten Patientenrechte zusammenzufassen und überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber auch im Sozialgesetzbuch V (gesetzliche Krankenversicherung) zu regeln. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, spricht von einem „gelungenen Wurf“, der ausgesprochen positiv gesehen wird.
Recht auf vollständige Einsicht in Akten
Die Kritik ist aber dennoch heftig. Vielen geht der Gesetzentwurf für das Patientenrechtegesetz (Bundestagsdrucksache 17/10488) nicht weit genug. „Gravierende Nachbesserungen“ fordert der…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.