Endspurt bei Steueramnestie
Betroffen sind nur Einnahmen aus den Jahren 1993 bis 2002. Ausnahme: Hat jemand seine Steuererklärung für 1993 bereits 1994 abgegeben, braucht er dieses Jahr wegen der zehnjährigen Verjährungsfrist im ersten Quartal 2005 nicht mehr aufzuführen. Wer seine strafbefreiende Erklärung bis Ende März einreicht, zahlt eine pauschale Steuer von 35 % auf die angegebenen Einnahmen. Günstig für Reumütige: Der Begriff Einnahmen bezeichnet nicht das, was der Arzt tatsächlich im Ausland verdient hat. Vielmehr werden die hinterzogenen Beträge in Einnahmen gemäß Amnestie umgerechnet. So werden bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer nur 60 % der Einnahmen einbezogen. „Effektiv muss der Steuersünder hier…
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