Anzeige

Erleichterung für Ärzte

Autor: tt

Die ärztliche Dokumentationspflicht hat ihre Grenzen. Die Art und Weise einer Untersuchung muss nicht aufgezeichnet werden.

Wenn ein Patient vom Arzt Schadensersatz verlangt, muss er grundsätzlich die maßgeblichen Umstände beweisen. Dafür kann er die vom Arzt angelegte Dokumentation in Anspruch nehmen, wenn es um einen Behandlungsfehler geht. Ist die Dokumentation nicht vollständig, kommt für den Patienten eine Beweiserleichterung in Frage.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 1 U 12/01) gilt dies aber nur, wenn überhaupt eine Dokumentationspflicht für den Arzt bestand. In dem konkreten Fall hatte der Patient die Auffassung vertreten, die Dokumentation müsse darüber Auskunft geben, auf welche Weise der Arzt die Beweglichkeit von Kopf- und Halswirbelsäule untersucht hätte. Dies ist unzutreffend.…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.