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Erst versichern, dann Gene testen!

Autor: khb

Die Verwertung von prädiktiven Gentests beim Kauf einer Police in der Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Pflegerentenversicherung ist in Deutschland noch immer nicht geregelt. Deshalb sollte ein Arzt einen Patienten, der einen Gentest wünscht, darauf hinweisen, dass er damit einen geplanten privaten Versicherungsschutz unmöglich machen kann. Erst (optimal) versichern, dann testen ist deshalb die richtige Devise.

Denn eine gesetzliche Regelung gibt es hier zu Lande noch immer nicht, nur eine freiwillige Selbstbeschränkung der Versicherungsunternehmen, vorerst befristet bis Ende 2006. Die ist freilich löchrig wie ein Schweizer Käse. Ulla Schmidt hat es trotz Ankündigungen in der letzten Legislaturperiode nicht geschafft, Rechtssicherheit zu schaffen. Der Bundesrat forderte bereits im November 2000 ein Gesetz. Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Gudrun Schaich-Walch (SPD) musste Ende Juni 2002 vor dem Bundestag einräumen, dass eine gesetzliche Regelung "schon aus Zeitgründen" erst in der neuen Wahlperiode erfolgen könne. Dabei hatte die…

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