Erstattet Privatkasse?
Antwort von Stefanie Pranschke-Schade,
Rechtsanwältin,
Wiesbaden:
Die Kosten für Heilbehandlungsmaßnahmen sind nur dann seitens der Privaten Krankenversicherer erstattungsfähig, wenn diese Maßnahmen medizinisch notwendig waren. Dies gilt auch für die verordneten Arzneimittel. Ob Arzneimittel der Naturheilkunde bzw. Vitamine erstattungsfähig sind, hängt neben der medizinischen Notwendigkeit noch vom jeweiligen Versicherungsvertrag des Patienten ab, denn nicht jeder Versicherungsvertrag sieht eine solche Erstattung vor.
Medizinisch notwendig ist eine Behandlungsmaßnahme dann, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Behandlung…
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