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Erstattung von Inkontinenzprodukten

Autor: BVMed, Foto: Bilderbox

Was muss der verordnende Arzt zur Erstattung von Inkontinenzprodukten wissen? Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus, wie viel muss zugezahlt werden?

Hilfsmittel zur Inkontinenzversorgung sind bei allen zugelasenen Leistungserbringern (z. B. Apotheken, Sanitätshäuser) erhältlich.


Rechtliche Grundlagen § 33 SGB V: Hilfsmittel

Die benötigten Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig (BSG-Urteil Az.: 3 RK 15/89 vom 07.03.1990). Der Anspruch gilt auch im stationären Pflegebereich.

Budget: Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant!

Verordnung: Hilfsmittel werden auf einem separaten Rezept (Muster 16) verordnet. Das Feld "7" ist anzukreuzen.

Zuzahlung: Inkontinenzhilfsmittel zählen zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Hier gilt eine gesetzliche Zuzahlungsregelung von 10 %…

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