Anzeige

EuGH-Urteil: Keine Gebühr für Musik im Wartezimmer

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

Ein italienischer Zahnarzt, der in seiner Praxis per Tonträger Musik abspielen lässt, muss keine Gebühren zahlen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte auch für deutsche Arztpraxen Bedeutung haben.

Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, nimmt keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts vor. Infolgedessen begründet eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung, entschied der EuGH mit Urteil vom 15. März 2012.

Schließlich hätte die Wiedergabe von Musik in einer Praxis nicht den Charakter eines Erwerbszwecks, so die EuGH-Richter. Die Patienten begäben sich in eine Zahnarztpraxis, um sich dort behandeln zu lassen. Die Wiedergabe von Tonträgern zähle dabei nicht zur Behandlung.

Unter diesen Umständen könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Patienten eines Zahnarztes für die in Rede stehende…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.