Anzeige

Expertentreff: Beratung vor Regress - Wann gilt Freischuss?

Autor: Rechtsanwalt Jörg Hohmann, Foto: thinkstock

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz gilt für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Grundsatz „Beratung vor Regress“. Fraglich ist, für welche Verfahren die Regel gilt und ob auch Ärzte in laufenden Prüfverfahren hiervon profitieren. - Expertentreff -

Nach § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V ist im Fall von Verordnungen von Arznei-, Verband- oder Heilmitteln die Richtgrößenprüfung die gesetzliche Regelprüfmethode. Bei einer Überschreitung von 15 % des Richtgrößenvolumens gerät der Verordner in die Prüfung, soweit diese nicht durch Praxisbesonderheiten begründet werden kann. Ab einer Überschreitung von 25 % droht sogar ein Regress, wenn sich der Arzt nicht rechtfertigen kann.

Sie haben wichtige persönliche Rechtsfragen an einen Experten? Medical Tribune ermöglicht Ihnen eine Erstberatung zum günstigen Pauschalpreis.

Coupon Erstberatung downloaden!


Ein Regress ist nach dem neuen § 106 Abs. 5e SGB V bei erstmaliger Überschreitung des…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.