Fachliche Kooperationspflicht in der spezialfachärztlichen Versorgung
Die Koalitionsstrategen haben beim Umbau des „alten“ § 116b SGB V zahlreiche kritische Einwände aus der Ärzteschaft aufgenommen. Jetzt wird Facharztstandard verlangt, die Behandlungsliste ist auf „schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte Leistungen“ beschränkt.
Die ASV setzt die Überweisung durch einen Vertragsarzt voraus, lediglich bei Zuweisungen aus dem stationären Bereich gilt diese Hürde nicht. Der auch in der ASV irgendwie allmächtige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann per Richtlinie bei vielen Krankheiten eine Kooperation zwischen den…
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