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Fahrtkosten - bei km-Angaben schummeln?

Autor: RA Joachim Cäsar-Preller

Das Finanzamt darf noch innerhalb von vier Jahren Steuerbescheide ändern, wenn neue Tatsachen bekannt werden.

Obwohl sie seit mehr als neun Jahren an einem nähergelegenen Ort arbeitete, hatte eine Angestellte zur Berechnung ihrer Fahrtkosten die Entfernung ihrer Wohnung zur Arbeit zehn Jahre lang in der Steuererklärung mit 28 Kilometern angegeben.

Ein Finanzbeamter fand heraus, dass die neue Entfernung nur zehn Kilometer betrug und berechnete daraufhin sämtliche Steuerbescheide neu. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gab ihm recht (Aktenzeichen: 3 K 2635/08).

Das Finanzamt darf noch innerhalb von vier Jahren Steuerbescheide ändern, wenn neue Tatsachen bekannt werden. Diese Frist beträgt sogar zehn Jahre, wenn jemand bewusst falsche Angaben gemacht und Steuern hinterzogen hat. Im obigen Fall ging…

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