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Fallende Spezialisten-Punktwerte: Hausärzte müssen nicht stützen

Autor: det

Die Trennung der gedeckelten Gesamtvergütung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Teil wird immer wieder von Fachärzten gerichtlich beklagt, da sie zu Lasten der Spezialisten mit der größeren Mengendynamik und fallenden Punktwerten geht. Mit einem solchen Versuch sind jetzt aktuell Orthopäden vor dem Bundessozialgericht (BSG) gescheitert.

Eine Gemeinschaftspraxis zweier Fachärzte für Orthopädie begehrte höheres Honorar für ihre vertragsärztlichen Leistungen des Quartals I/2000. Die KV Koblenz, deren Rechtsnachfolge die beklagte KV Rheinland-Pfalz zum 1.1.2005 antrat, hatte der Klägerin für dieses Quartal Honorar in Höhe von 333 176,96 DM bewilligt. Obgleich deren Fallzahl gegenüber dem Vorjahresquartal um 2,1 % und die abgerechnete Punktmenge um 6,1 % angestiegen war, ergab sich eine Minderung ihres GKV-Honorars um 9,9 %.

Widerspruch, Klage und Berufung der Orthopäden blieben erfolglos. Das zweitinstanzliche Landessozialgericht (LSG) hat im Wesentlichen ausgeführt, die von der Klägerin geltend gemachten verfassungsrechtlichen…

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